AGB
AGB's für Privatkunden | AGB's für Unternehmer |
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
1.
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Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB) gelten für alle
Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden und sind integrierender Bestandteil
des Vertrages zwischen EYEPLAYS TEXTIL ONLINE SHOP JÄHNIGEN und dem Besteller. Die AVB
gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige
Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen mit
demselben Käufer, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen
müssten.
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2.
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Unsere AVB gelten ausschließlich. Im Einzelfall getroffene,
individuelle Vereinbarungen mit Ihnen (einschließlich Nebenabreden,
Ergänzungen und Änderungen) haben nur dann Vorrang vor diesen AVB, wenn sie
von uns schriftlich bestätigt wurden sind.
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3.
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Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss
von Ihnen uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen,
Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform.
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4.
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Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klar stellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher
die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AVB nicht unmittelbar
abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
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§ 2 Vertragsschluss, Berechnung, Preise und Zahlungsbedingungen
1.
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Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch,
wenn wir Ihnen Kataloge, sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen –
auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns Eigentums-
und Urheberrechte vorbehalten. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart
ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen
Preise, und zwar ab Lager, zzgl gesetzlicher Umsatzsteuer.
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2.
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Die Bestellung der Ware durch Sie gilt als verbindliches
Vertragsangebot.
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3.
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Die Annahme erfolgt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch
Auslieferung der Ware an Sie.
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4.
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Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart erfolgt der Rechnungs- Versand
per E- Mail Anhang als PDF. Rechnungsdatum ist das der Lieferung der Ware. Der
Kaufpreis ist fällig ab Rechnungsstellung; 2 % Skonto bei Zahlung innerhalb
der ersten 10 Tage, bei Ausnutzung des Zahlungsziels 30 Tage netto. Anstelle
der üblichen Zahlungskonditionen dürfen wir nach Vereinbarung auch per Nachnahme,
Vorkasse oder anderen mit Ihnen zu vereinbarenden Zahlungskonditionen
liefern.
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5.
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Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommen Sie in Verzug. Kommen Sie
Ihrer Zahlungsverpflichtung innerhalb der Zahlungsfrist nicht nach, so
erhalten Sie eine Zahlungserinnerung mit einer Zahlungsfrist von 7 Tagen.
Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb dieser Frist, folgt die 2. Mahnung mit
einer weiteren Fristansetzung von 7 Tagen, inkl. dem Verzugszins von 5% des
Kaufpreises und Mahngebühren von CHF 25. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb
dieser Frist, folgt die 3. Mahnung (letzte Mahnung) /
Betreibungsamt-Androhung mit einer weiteren Fristansetzung von 7 Tagen, inkl.
dem Verzugszins von 5% des Kaufpreises und Mahngebühren von CHF 25. Wir
behalten uns vor, die Ihnen gegenüber bestehenden Forderungen nach
erfolgloser dritter Mahnung über das zuständige Betreibungs- und Konkursamt
einzufordern. Die hierdurch entstehenden weiteren Kosten gehen zu Ihren
Lasten.
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6.
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Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Anspruch auf
den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird
(z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so sind wir nach
den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und zum Rücktritt vom
Vertrag berechtigt (Art. 83 OR).
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§ 3 Versandkosten
1.
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Lieferungen erfolgen mit dem Frachtführer unserer Wahl. Die
Versandkosten werden bei Bestellungen mit CHF 15.50 pauschal pro Karton / Box
verrechnet. Ab einem Warenwert von CHF 150.- versenden wir Freihaus innerhalb
der Schweiz. Lieferungen ins Ausland kosten pauschal pro Karton / Box CHF 15.50 ab einem Warenwert von CHF 150.- versenden wir Versand frei ins Ausland. Die Bestätigung der Lieferkosten erhalten Sie auf der von uns
versendeten Auftragsbestätigung.. Mit den Versandkosten sind alle Kosten für
Verpackung, Lieferpapiere und bei Normalversand übliche Transport- und
Zustellungskosten abgegolten. Soll oder muss eine Lieferung zur Einhaltung
eines schriftlich vereinbarten Liefertermins mit anderweitigen oder
vergleichbaren Diensten erfolgen, gehen die hierfür anfallenden Zusatzkosten
zu Ihren Lasten.
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§ 3.1 Versandkosten bei Nachlieferungen
1.
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Die Teil - Nachlieferung kostet 15.50 pro Box / Karton, die Ware wird
nach dem Eingang der letzten fehlenden Position / Artikel versendet.
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§ 4 Verrechnung
1.
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Sie sind zur Verrechnung von Gegenforderungen nur berechtigt, wenn
Ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, wir diese anerkannt
haben oder wenn Ihre Gegenansprüche unstreitig sind. Dies gilt auch, wenn Sie
Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend machen. Als Käufer dürfen Sie die
Verrechnung nur erklären, wenn Ihr Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.
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§ 5 Lieferfrist und Lieferverzug
1.
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Die Liefertermine oder Fristen sind ausschließlich unverbindliche
Angaben, es sei denn, diese sind zwischen Ihnen und uns ausdrücklich als
verbindlich vereinbart worden.
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2.
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Der Eintritt des Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen
Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine vorgängige Mahnung durch Sie
erforderlich.
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3.
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Falls wir eine ausdrücklich als verbindlich vereinbarte Frist
schuldhaft nicht einhalten oder wenn wir aus einem anderen Grund in Verzug
geraten, so müssen Sie uns eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung unserer
Leistung setzen. Wenn wir diese Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, so
sind Sie berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Sofern wir verbindliche
Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten
können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir Sie hierüber unverzüglich
informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist
mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht
verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag
zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung werden wir unverzüglich
erstatten.
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4.
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Wenn der Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer
wesentlichen Vertragspflicht oder auf der schuldhaften Verletzung einer
Pflicht beruht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Käufer regelmäßig
vertrauen dürfen und haben wir diese Pflichtverletzung zu vertreten, so
haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Falle einfacher
Fahrlässigkeit ist unsere Haftung jedoch auf den vorhersehbaren und
typischerweise eintretenden Schaden begrenzt..
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§ 6 Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug
1.
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Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort ist. Auf
Verlangen des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt
(Versendungskauf). Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit
berechtigt, sofern Ihnen dies zumutbar ist.
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2.
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Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit
Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur
Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine
Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im
Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des
Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich,
wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
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3.
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Kommen Sie in Annahmeverzug, unterlassen eine Mitwirkungshandlung oder
verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, von Ihnen zu vertretenden
Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens
einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen.
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§ 7 Eigentumsvorbehalt
1.
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Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und
künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden
Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an
den verkauften Waren vor.
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§ 8 Farbbezeichnungen und Größenangaben
1.
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Die in unseren Publikationen (Katalog, Internet etc.) angegebenen
Farbbezeichnungen und Größenangaben unterliegen keinen Normen. Rückschlüsse
auf bestimmte Abmessungen oder Farbvorstellungen sind aufgrund dieser Angaben
nicht möglich. Selbst innerhalb einer Marke können unterschiedliche Artikel
(z.B. Poloshirt und T-Shirt) bei gleicher Größenangabe völlig
unterschiedliche Abmessungen haben. Insbesondere bei sog.
Slim-Fit/Body-Fit-Shirts müssen die Größenläufe nicht mit den Unisex-Artikeln
der gleichen Marke übereinstimmen. Ähnliches gilt für Damen- und Herrenshirts
des gleichen Herstellers. Es ist selbstverständlich, dass Damenshirts anders
geschnitten sind als die entsprechenden Herrenshirts obwohl die Größenangabe
völlig identisch ist. Dieselbe Farbbezeichnung kann bei unterschiedlichen
Marken oder auch unterschiedlichen Artikeln einer Marke völlig anders
aussehen. Leider lässt sich dieses Problem auch nicht durch die im Katalog
abgedruckten Farbbalken lösen. Jeder abgedruckte Farbbalken im Katalog
erscheint unter verschiedenen Lichtquellen anders und eine Textilfarbgebung
zu 100% im Papierdruck darzustellen ist nahezu unmöglich. Abweichungen in
Größe und Farbe begründen deshalb in der Regel keine Mangelansprüche. Die
Waren-Rücksendung nach § 11 bleibt davon selbstverständlich unberührt.
Eindringlich hingewiesen werden soll hier auch darauf, dass jeder
Textilartikel aus Baumwolle bzw. Baumwoll- Polyestergemisch vor dem ersten
Tragen gewaschen werden muss. Aufgrund der (völlig unbedenklichen und ungefährlichen)
chemischen Rückstände bei Textilien kann es bei sofortigem ungewaschenen
Tragen insbesondere unter UV-Einwirkung zu chemischen Reaktionen zwischen
Körperschweiß und den Rückständen kommen. Die dadurch entstehenden
Farbbeeinträchtigungen bleiben auch nach späteren Wäschen bestehen.
Beanstandungen bzw. Reklamationen hierfür sind in der Regel ausgeschlossen.
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§ 9 Mängelansprüche des Käufers
1.
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Soweit der gelieferte Gegenstand nicht die zwischen Ihnen und uns
vereinbarte Beschaffenheit hat oder er sich nicht für die nach unserem
Vertrag vorausgesetzte oder die Verwendung allgemein eignet, so sind wir zur
Nacherfüllung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn wir aufgrund der
gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind. Sie
müssen uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gewähren.
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2.
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Ihre Mängelansprüche setzen voraus, dass Sie Ihren gesetzlichen
Untersuchungs- und Rügepflichten (Art. 367 ff. OR) nachgekommen sind.
Beanstandungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 3-4 Werktagen –
bei versteckten Mängeln sofort nach Bekanntwerden – schriftlich an uns zu
richten. Die Ware muss vor dem Veredeln (Besticken, Bedrucken o.ä.) von Ihnen
oder dem Veredelungsbetrieb auf etwaige Mängel untersucht werden.
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3.
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Beanstandete Ware ist uns zu einem vereinbarten Termin an einem
vereinbarten Ort zur Verfügung zu stellen. Wurde die Ware bereits
weitergeliefert oder an mehrere Empfänger verteilt, gehen die Kosten für das
Zusammenstellen der beanstandeten Ware nicht zu unseren Lasten.
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4.
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Die Nacherfüllung erfolgt nach Ihrer Wahl durch Beseitigung des
Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer mangelfreien Sache
(Ersatzlieferung). Sie sind während der Nacherfüllung nicht berechtigt, den
Kaufpreis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten. Haben wir die
Nachbesserung dreimal vergeblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen.
Wenn die Nachbesserung fehlgeschlagen ist, sind Sie nach Ihrer Wahl
berechtigt, den Kaufpreis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten.
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5.
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Sie können Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels erst dann
geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Unberührt bleibt
Ihr Recht, weitergehende Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden
Bedingungen geltend zu machen.6.
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§ 10 Sonstige Haftung
1.
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Soweit sich aus diesen AVB einschließlich der nachfolgenden
Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von
vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen
gesetzlichen Vorschriften.
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2.
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Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei
Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir
nur
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3.
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Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht,
soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die
Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Das gleiche gilt für Ansprüche des
Käufers nach dem Produktehaftpflichtgesetz.
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§ 11 Waren – Rücksendungen
1.
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Die Rücksendung neuwertiger, unveredelter Ware wird unter den in
Absatz 3 und 4 genannten Voraussetzungen dann akzeptiert, wenn die Lieferung
nicht länger als vier Wochen zurückliegt.
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1.1
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Grundsätzlich nicht zurückgenommen werden |
1.2
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Eine Rücknahme von Waren der Marke Brook Taverner kann nur in
Originalverpackung und mit Originalkleiderbügel erfolgen.
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2.
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Der Rücksendung muss der Waren-Rücksendeschein beigefügt sein.
Retouren ohne diesen Schein können nicht bearbeitet werden. Bei gemeinsamer
Rücksendung von Ware aus mehreren Lieferungen ist die Ware innerhalb der
Sendung so zu unterteilen, dass eine klare Zuordnung zur jeweiligen
ursprünglichen Lieferung möglich ist. Für jede Lieferscheinnummer wird ein
eigener Waren-Rücksendeschein benötigt.
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3.
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Ist der Grund der Rücksendung ein Lieferantenfehler, holen wir die
Ware bei Ihnen ab. Die Abholung kann telefonisch, per Fax oder per Email
angefordert werden. Möglich ist auch die Rücksendung der Ware durch Sie. Die
Kosten für die Rücksendung werden von uns übernommen, sofern sie die Kosten
einer Abholung nicht überschreiten. Nach der Bearbeitung der Retoure erhalten
Sie eine Gutschrift über den Warenwert inklusive aller Versandkosten ohne
Abzug.
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4.
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Liegt kein Lieferantenfehler vor, senden Sie uns die Ware bitte mit
dem Rücksendeschein bzw. den Rücksendescheinen zu. In diesem Fall erhalten
Sie nach Bearbeitung der Retoure eine Gutschrift über den Warenwert abzüglich
25% Handlingskosten und bis zu einem maximalen Rückerstattungsbetrag in Höhe
von Fr. 200,- pro Retoure bzw. Bestellung; mindestens aber abzüglich Fr. 5.00
je ursprünglicher Lieferung. Versandkosten werden in diesem Fall nicht
gutgeschrieben. Sofern wir in abgesprochenen Ausnahmefällen abweichend von
der Regelung in Absatz 1 auch ausgepackte Hemden und Blusen zurücknehmen,
betragen die Handlingskosten für diese Artikel 50%.
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§ 12 Verjährung
1.
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Die wechselseitigen Ansprüche der Vertragsparteien verjähren nach den
gesetzlichen Vorschriften mit einer Verjährungsfrist von 2 Jahren (Art. 210
Abs.1 OR), soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
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§ 13 Urheberrecht
1.
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Als Auftraggeber haften Sie allein, wenn durch die Ausführung Ihres
Auftrags Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. Sie
haben den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen solcher
Rechtsverletzung freizustellen.
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§ 14 Rechtswahl und Gerichtsstand
1.
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Für diese AVB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und Ihnen gilt
schweizerisches Recht unter Ausschluss aller internationalen und
supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts.
Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts gem. § 7 unterliegen
hingegen dem Recht am jeweiligen Lageort der Sache, soweit danach die
getroffene Rechtswahl zugunsten des schweizerischen Rechts unzulässig oder
unwirksam ist.
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2.
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Gerichtsstand für beide Teile ist 8212 Neuhausen am Rheinfall. Die Parteien
verzichten im Übrigen ausdrücklich auf den gesetzlichen Gerichtsstand. Wir
sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers
zu erheben. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen
Gerichtsstand des Käufers zu erheben.
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§ 15 Salvatorische Klausel
1.
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Sollten einzelne Bestimmungen dieser AVB ganz oder teilweise unwirksam
sein oder werden, oder sollten sie eine Regelungslücke enthalten, bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen
gesetzlichen Regelungen.
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Bei Fragen können Sie uns gern per E-Mail kontaktieren: support@eyeplays.ch